ISB legt Rechtsstreit mit Ex-Student bei
Im Rechtsstreit des Idealvereins für Sportkommunikation und Bildung (ISB) mit einem ehemaligen Auszubildenden (diese Zeitung berichtete) kam es auf Vorschlag des Landesarbeitsgerichts Nürnberg jetzt zu einer Einigung. Einvernehmlich wurde vereinbart, die Ansprüche des Vereins gegenüber dem Beklagten gegen eine Zahlung nicht weiter zu verfolgen.
Der Auszubildende hatte im Oktober 2010 ein duales Studium aufgenommen, kündigte jedoch seinen Vertrag bereits zum Ende des ersten Semesters. Der Verein verlangte daraufhin die verauslagten Studiengebühren zurück. Erstinstanzlich wurden diese Ansprüche durch das Arbeitsgericht Würzburg abgelehnt. Jetzt folgte die Berufungsklage vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg.