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Innerhalb verschiedener gesellschaftlicher oder politischer Themenfelder, die uns berühren, vertreten wir eine Haltung. Die Antworten auf die Fragen, wofür wir stehen, sind im Folgenden geordnet nach Themenfeldern aufgeführt.

  1. Vereinsentwicklung
  2. Gemeinnützigkeit und öffentliche Leistungen
  3. Sportentwicklung
  4. Bildung
  5. Jugendarbeit

 

  1. Vereinsentwicklung

Vereine bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Solidargemeinschaft und modernem Dienstleister. Welche Rolle spielt da eine Mitgliedschaft noch in einer Personenvereinigung? Gerade im organisierten Sport ist eine Mitgliedschaft eng an die Erwartung an eine Gegenleistung gekoppelt, bspw. die Teilnahme an einem auf die persönlichen Bedürfnisse angepassten Sportbetrieb, gerne auch mit Anleitung. Dies kann man gut an der Zahl der Austritte aus Sportvereinen infolge von häufigem Ausfall oder Einstellung eines spezifischen Übungsbetriebes feststellen. In vielen anderen gemeinnützigen Zweckrichtungen jedoch nehmen Menschen jedoch eine Mitgliedschaft ohne Erwartung an eine derartige direkte Gegenleistung auf, sondern um altruistisch den Zweck des Vereins mit ihren Beiträgen und ihrem Engagement zu unterstützen. Exemplarisch kann hier der Kinderschutzbund genannt werden.

Wer einem gemeinnützigen Verein Beiträge in Erwartung an eine direkte Gegenleistung bspw. in Form von angeleiteten Übungsstunden bezahlt, muss sich die Frage stellen lassen, inwieweit man hier noch von ideellen Beiträgen sprechen kann. Nicht gemeinnützige Betriebe, z.B. Fitnessstudios unterliegen für derartige Betriebe der Steuerpflicht. Gerade im Hinblick auf aktuelle Diskussionen und Entwicklungen in der europäischen Steuergesetzgebung sollte man sich auch im organisierten Sport häufiger die Frage stellen, ob man nicht eher weniger, dafür aber ideell voll beitragende Mitglieder für sich entwickeln möchte; diejenigen, die Beiträge lediglich entrichten, um schlicht ein attraktives Sportangebot für sich selbst zu nutzen und sich nicht im Sinne einer Aufsichtsfunktion als Teil der Mitgliederversammlung verstehen, sollten daher zwar schon im Verein Aufnahme finden, aber eben als Kursteilnehmer im Zweckbetrieb.

Wenn sich jedoch ein Verein nun sportlich auf Nichtmitglieder und auch im Sinne des sogenannten "Setting-Ansatzes" der WHO auf außenstehende Zielgruppen zubewegt, wird oftmals eine bessere Qualifikation und ein in zeitlicher Hinsicht dichteres und umfangreicheres Wirken gefordert. Ehrenamtlich kann dies dauerhaft jedoch nur zufällig gelingen. Daher ist gerade der organisierte Sport mit einer erschreckend niedrigen Professionalisierungsquote aufgerufen, mehr hauptberufliche Beschäftigungsverhältnisse zu errichten, um Qualität nicht nur zufällig, sondern systematisch in den Zweckbetrieben zu entwickeln. Und in diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Sportverbände, die Vereine einerseits auf den noch immer weit verbreiteten Irrglauben hinzuweisen, dass Hauptamtlichkeit und Gemeinnützigkeit sich widersprechen würden, und andererseits Wege zu finden, die Vereine in der Personalentwicklung und -verwaltung zu unterstützen.

Jedoch schwächt eine stärkere "Verhauptamtlichung" das Ehrenamt keineswegs zwangsläufig, wie fälschlicherweise oft unterstellt. Zwar wird im organisierten Sport Förderung des Ehrenamts noch in viel zu hohem Maße als Antithese zur Hauptberuflichkeit verstanden, andererseits beobachten wir, dass sich Ehrenamtlichkeit oftmals völlig unabhängig von der Frage des Umgangs mit Hauptamtlichkeit entwickelt. Denn um sich und seine Ideen verwirklichen zu können, fühlen sich Aspiranten nach unserer Wahrnehmung nicht von denjenigen Vereinsvertretern angezogen, die am lautesten schreien, sondern von jenen, bei denen sie den Eindruck gewinnen können, am effektivsten etwas bewirken zu können. Und hier spielen bereits vorhandene Strukturen keine geringe Rolle: Mentoring-Programme, Fortbildungsanreize und klare Definition von Verantwortlichkeiten begünstigen eine erfolgreiche Entwicklung des Ehrenamts im Verein.

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2. Gemeinnützigkeit und öffentliche Leistungen

Bereits im Jahr 2008 haben wir im Rahmen einer ersten Qualitätsoffensive darauf hingewiesen, dass sowohl Hauptamtlichkeit, als auch eine zweckbetriebliche Wirkung, die sich nicht nur an Mitglieder, sondern auch an Nichtmitglieder richtet, keineswegs der Gemeinnützigkeit widerspricht. Hier stellen wir noch enorme Kommunikationsbedarfe innerhalb des organisierten Sports fest - auch um sozialen Schließungsmechanismen im organisierten Sport wirksam entgegentreten zu können.

Im allgemeinen vertreten wir die Ansicht, dass ohnehin mehr und mehr die Wirkung des gemeinnützigen Zwecks in den Fokus rücken sollte; wir möchten nicht nur messbar machen, was getan wird, sondern insbesondere, was bleibt. In Fachsprache ausgedrückt, möchten wir also nicht nur Ressourcen ("Input") kombinieren und in unseren Geschäftsberichten den operativen "Durchsatz" in Form von Mitgliederzahlen, Jahreshaushaltsgrößen und Hallenbelegungszeiten ("Output") quantitativ abbilden. Darüber hinaus sollte mehr und mehr der sog. "Outcome" gemessen werden, also die Frage nach der nachhaltigen Veränderung des Verhaltens bei der Zielgruppe beantwortet werden. Wünschenswert ist sogar ein "Impact" der Wirkungen in konzentrischen Kreisen auf die Öffentlichkeit. Wir möchten eine öffentliche Debatte darüber führen, inwieweit Gemeinnützigkeit in aktuellen Ausprägungsformen eigentlich wirklich der Allgemeinheit nützt.

Dafür ist zuerst eine stärkere Kultur der Transparenz bei gemeinnützigen Einrichtungen notwendig. Es gilt eben auch, neben den detaillierten Angaben über Mittelherkunft und etwaigen Abhängigkeiten vor allem auch verlässliche Angaben über die Wirksamkeit des eigenen Handelns zu machen. Und dies gelingt nur, wenn diejnigen, die den dritten Sektor finanzieren, dies auch verstärkt einfordern. Die öffentliche Hand, Stiftungen, aber auch echte (idelle) Mitglieder sollten ihr Verständnis für die eigene Verantwortung im Sinne einer Aufsichtsfunktion für die Wirksamkeit ihrer sozialen Investitionen weiterentwickeln; wir werben für eine gesellschaftliche und politische Forderung nach einem sozialen "Return on Investment".

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3. Sportentwicklung

Sport ist mehr als nur ein bisschen "rumhampeln". Zwar steht seit den Anfängen moderner Sportpädagogik auch der Erfahrungsbereich der "Zwecklosigkeit" im Sinne der Entwicklung einer solitären Bewegungsfreude für ein Sporttreiben um seiner selbst Willen. Andererseits offenbar Sport neben dieser Möglichkeit weitere Bildungspotenziale, die sich unter den Begriffen der Gesundheitserziehung und Leistungsfähigkeit, Natürlichkeit und Sicherheit sowie der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenzen zusammenfassen lassen. Um jedoch den Sport als Querschnittsbereich für verschiedene Bildungsmotive zu verstehen, bedarf es eben einer systematischen Wirkung in jenen Erfahrungsbereichen. Aufgrund seiner in taxonomischer Hinsicht nicht immer leichten Verrechenbarkeit bedarf es also hier einer fundierten Konzeption, eines professionellen Wirkens, damit der Sport von einer politisch freiwilligen Leistung der öffentlichen Hand mehr und mehr als gesellschaftliche und damit auch politische Pflichtaufgabe wahrgenommen wird. Wir begrüßen auch deshalb ausdrücklich die Bestrebungen für eine Aufnahme von Sport in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Ebenfalls im Kanon der Herausforderungen einer gesunden Sportentwicklung verstehen wir einen Einbezug von mehr Wirkungskennziffern in eine betriebliche Erfolgsbeurteilung im Vergleich zu oben geschilderten "Output"-Faktoren, wie bspw. Mitgliederstärke. Und auch im Zuge der Herausforderungen bei Errichtung und Unterhalt öffentlicher Sportanlagen und -einrichtungen sowie der Vergabe von Nutzungsfenstern an Sportvereine empfehlen wir die stärkere Zusammenarbeit. Es ist beispielsweise bundesweit beobachtbar, dass neue Formen der Verantwortungsteilung zwischen Kommunen und Vereinen beim Sportstättenmanagement praktiziert werden und hierbei auch Vereine zunehmend engagiert sind. Doch sollte diese Praxis stets das Ziel verfolgen, dass Kommunen ihre öffentliche Verantwortung für Sportinfrastruktur im Blick behalten, Vereine gefordert, aber nicht überfordert werden und insgesamt die Sportraumversorgung weiterentwickelt wird. Aus kommunalpolitischer Sicht fordern wir daher die Errichtung und konsequente Fortschreibung eines Sportentwicklungsplans. Sportinfrastruktur stellt einen wichtigen Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge dar und damit deutlich mehr als die Interpretation des Bundes der Steuerzahler als reinen Kostentreiber, den man so weit wie möglich an die Vereine abwälzen sollte.

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4. Bildung

Das Schulsystem öffnet sich für externe Partner, insbesondere zuletzt aufgrund der zunehmenden Einrichtung von Ganztagsbetreuung. Zwar eröffnet eine Beauftragung von Bildungspartner dem öffentlichen "Principal" auch monetäre Vorteile, andererseits ergeben sich eben aus der großen Schnittmenge zwischen inhaltlicher Nachfrage der beteiligten Akteure und Bildungsangeboten des Sports enorme pädagogische Gestaltungsmöglichkeiten. Jedoch lässt sich ein Mehrwert für alle Beteiligte nur unter bestimmten Voraussetzungen generieren. Die durch die öffentliche Hand als "externe Partner" bezeichneten Bildungspartner sollten daher zuerst als "interne Partner" verstanden werden. Sport an Schulen lässt sich nur dann wirksam gemeinsam gestalten, wenn auch alle beteiligten Fachkräfte sich auf Augenhöhe wertschätzen; ein multiprofessionelles Wirken kann durch verstärkte Kommunikation (-szeit!) und gemeinsame Fortbildung besser gelingen.

An dieser Stelle sei auf unsere enorme Erfahrung in allerlei Ganztagsschulmodellen und -standorte hingewiesen. Wir durften - auch wissenschaftlich - feststellen, dass eine "bewegte Ganztagsschule" hinsichtlich Entwicklung körperlicher Leistungsfähigkeit, Gesundheits-, Selbst-, Sozialkompetenzerwerb und sogar der Teilhabe im Sportverein durchaus wirksamer ist als eine Regelbeschulung. Wir haben jedoch auch starke Hinweise darauf, dass die höchste Wirksamkeit eben nicht im Rahmen einer Vollzeitbeschulung gegeben ist, sondern in Ganztagsschulmodellen, die zwei bis drei Tage in der Woche besucht werden. Dass das Modell der gebundenen Ganztagsschule einen oft zitierten "Königsweg" darstellen soll, können wir mit fundierten vorliegenden Befunden nicht teilen.

Doch auch, wenn inhaltlich alle beteiligten Akteure sich über die pädagogische Ausgestaltung einer bewegungsfreundlichen Schule einig sein sollten, bedarf es innerhalb eines sog. "Principal-Agent"-Systems, also der Rollenteilung in öffentliche Hand als Auftraggeber und Sportverein als Auftragnehmer, einer großen Anstrengung hinsichtlich empathischer Prozesse. Man darf nicht vergessen, dass mit Schulsystem und organisiertem Sport zwei große, traditionsreiche Systeme mit aufeinandertreffen; dies lässt nicht nur pädagogisch-inhaltliche Auseinandersetzung zu, sondern bedarf auch Steuerung hinsichtlich ökonomisch-struktureller Zusammenarbeit. Rechtssicherheiten über eine Beauftragung müssen frühzeitiger als wenige Tage vor Schuljahresbeginn, sowie längerfristiger als nur jährlich befristet errichtet werden. Und auch Ratenzahlungen der vereinbarten Pauschalvergütungen müssen durch die öffentliche Hand ordentlich rhythmisiert und pünktlich ausbezahlt werden, um den Auftragnehmer, mithin den Sportverein, nicht erst deshalb vor existenzielle Probleme zu stellen, weil dieser eben mit der öffentlichen Hand kooperiert.

Und solange man sich landespolitisch gegen ein Kooperationsverbot im Bildungsbereich stark macht im Sinne der Klarstellung "Bildung ist Ländersache", besteht für uns die Frage, weshalb dann bei einer ausgewiesenen bildungspolitischen Maßnahme, wie bspw. der gebundenen Ganztagsschule, Kommunen über deren Einrichtung entscheiden und an deren Finanzierung beteiligt werden. Die Beurteilung pädagogischer Wirkungen darf nach unserem Verständnis nicht Teil kommunalpolitischer Auseinandersetzung sein. Wir halten pädagogische Argumente in der kommunalpolitischen Auseinandersetzung daher auch nur für vorgeschoben, stehen doch eigentlich - selten offen dargelegte - monetäre Argumente im Fokus der Debatte. In diesem Zusammenhang stellen wir uns die Frage, inwieweit die Einrichtung von Ganztagsbetreuung überhaupt von der Finanzlage der Kommunen abhängig sein darf.

Und wenn Ganztagsschulen schon weniger aus pädagogischen Argumenten heraus politisch eingeführt werden, als vielmehr sozio-ökonomischen - was völlig legitim ist, muss jedoch eine Ganztagsbetreuung in ihrem Rollenverständnis auch nicht als "softer", sondern ein in zunehmendem Maße "harter Standortfaktor" wahrnehmbar gemacht werden. Wenn das Ziel der Ganztagsbetreuung ist, zukünftig mehr Eltern die Möglichkeit zu eröffnen, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen, dann muss diese Ganztagsbetreuung auch volksökonomisch auf eine sichere Grundlage gestellt werden. Eine Attraktivierung der Beschäftigungsverhältnisse, die die Bildungspartner namens und im Auftrag der öffentlichen Hand errichten, ist zur Sicherung der Bildungsqualität dringend erforderlich.

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5. Jugendarbeit

Sport ist nicht nur Bildung, sondern insbesondere auch Jugendarbeit - wenn man Sport mit jungen Menschen treibt. Auch hier kritisieren wir die bereits im Steuerrecht fest verankerte Klassifizierung, welche eine Unterscheidung zwischen Sport, Bildung und zuletzt auch der Jugendarbeit wahrnehmbar macht. Gerade wenn man aufgerufen ist, sich aufeinander zuzubewegen - wie bspw. im schulischen Ganztag gefordert - sollte man doch von allen Sphären eher eine Umarmung erfahren, als weniger eine Ausgrenzung. Wir erleben das Gegenteil: Für die Jugendringe sind wir "nur ein Sportverein". Für den organisierten Sport sind wir "viel zu viel ein Bildungsträger". Und die Vertreter der Bildungssystems stufen uns viel zu oft als "nur Jugendarbeit" ein.

Dabei ist Jugendarbeit keine "niedrigere Existenzstufe", sondern das, was im Zuge des immer stärker wahrnehmbaren demografischen Wandels eine Investitionschance darstellt, die aktuell einen sozialen "Return on Investment" verspricht, der selten effektiver war. Je mehr Selbst- und Sozialkompetenzen bei Heranwachsenden jetzt eine zielgerichtete Entwicklungsbegünstigung erfahren, desto geringer wird in einigen Jahren - also in genau dem Zeitraum, in dem uns die Herausforderungen des demografischen Wandels am Arbeitsmarkt in höchstem Maße erreichen - der Anteil der Berufseinsteiger mit arbeitsmarktrelevanten "Softskill"-Defiziten sein.

Und hier trägt gerade der Sport enorme Verantwortung, ist er doch das Instrument, das in seinen organisierten Strukturen noch die meisten Heranwachsenden versammelt. Das bildet sich bspw. auch darin ab, dass die Bayerische Sportjugend Bayerns stärkste Jugendorganisation im Bayerischen Jugendring ist. Gerade deshalb ist doch gerade der Sport der stärkste Teil, ein mächtiges unter vielen Instrumenten innerhalb des Kanons der Jugendarbeit und nicht etwas Außenstehendes. Daher plädieren wir auch für deutlich mehr Beteiligung des Sports in den Jugendringen auf kommunaler Ebene sowie innerhalb der kommunalen Jugendhilfeausschüsse. Dazu bedarf es jedoch einerseits einer flächendeckenden Akzeptanz des Sports durch Jugendringvertreter als starken Partner und andererseits auch die Akzeptanz der eigenen Rolle als Träger der Jugendarbeit innerhalb der Sportvereine.

Die Diskussionen um die Errichtung des Bundeskinderschutzgesetzes zeigen doch relativ klar auf, dass Jugendarbeit nicht eine sporadische Definitionsfrage für Einrichtungen, mithin Sportvereine sein darf, sondern eine gelebte Kultur sein muss. Als Sportverein sollte man nicht auf der einen Seite sich als nicht zu den Strukturen der Jugendarbeit gehörig rechnen, wenn man per Gesetz als Träger der Jugendarbeit aufgefordert ist, zum Schutze von Kindern einen Verwaltungsmehraufwand zu leisten, und auf der anderen Seite dann wie selbstverständlich sich als eben sehr wohl zu den Strukturen der Jugendarbeit gehörig rechnen, sobald es gilt, Fördermittel für die Jugendarbeit zu akquirieren.

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