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- Grundsätze verantwortungsvoller und transparenter Führung -

Der Corporate Governance Kodex (CGK) des Idealvereins für Sportkommunikation und Bildung e.V. (ISB) soll das deutsche Corporate Governance System auf den Vereinsbetrieb transparent und nachvollziehbar übertragen. Der CGK des ISB lehnt sich an den Diakonischen Corporate Governance Kodex an, welcher als eine der ersten Anpassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf Nonprofit-Unternehmen veröffentlich wurde. Der CGK des ISB beschreibt wesentliche Grundlagen zur Stärkung der gemeinnützigen Vereinskultur, insbesondere durch die Optimierung der Leitung und Überwachung der gemeinnützigen Organisation. Er enthält Standards und Empfehlungen guter und verantwortungsvoller Einrichtungsführung.

Die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie des Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) vor allem zur Einführung eines Risikomanagements sowie eines Corporate Governance Kodex sollen nach der Intention des Gesetzgebers Ausstrahlwirkungen auf andere als Aktiengesellschaften und somit auch auf gemeinnützige Organisationen haben.[1] Demzufolge sind Vorstände und Aufsichtsgremien verpflichtet, für die Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze bei der Leitung der Körperschaft zu sorgen. Die dafür erforderlichen strukturellen und organisatorischen Maßnahmen sowie die notwendigen Instrumente sollen angewendet und weiter entwickelt werden. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln sowie den Grundsätzen der Bilanzwahrheit und -klarheit Rechnung zu tragen. Dem Geschäftsbericht des Vorstands kommt – die Jahresrechnung ergänzend – eine große Bedeutung zu.

Der CGK des ISB versteht sich als Regelungswerk, das durch eine Kompetenzabgrenzung der Organe und Vorgaben zur Kommunikation dieser Organe untereinander eine qualifizierte Arbeit der Organisation ermöglicht. Er zielt auf ein hohes Maß an Verbindlichkeit ab. Die Verbindlichkeit der sinnvollen Beachtung des CGK des ISB wird durch die Selbstverpflichtungserklärung unterstrichen. Aussagen zum CGK des ISB sollten von etwaig eingesetzten Wirtschaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüferinnen testiert werden[2].

Für einen gelebten CGK im ISB ist es notwendig, ihn jährlich zum Jahresende auf Neuerungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen und weiterzuentwickeln.

Zur Gesamtausgabe des Corporate Governance Kodex (CGK) des Idealvereins für Sportkommunikation und Bildung e.V. (ISB), beschlossen im Rahmen der VII. Ordentlichen Mitgliederversammlung am 18. März 2014.


[1] Im Rahmen des Berichts der Regierungskommission „Corporate Governance“, Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts (BT-Drucksache 14/7515 vom 14.08.2001) wird zwar von einer Empfehlung zur Einführung eines Corporate Governance Kodex für wirtschaftlich tätige Idealvereine zunächst abgesehen. Die Regierungskommission war jedoch gleichwohl der Auffassung, dass „rechtspolitischer Diskussionsbedarf vor allem hinsichtlich solcher Vereine besteht, die steuerliche Privilegien in Anspruch nehmen, Spenden einsammeln oder als Idealvereine im Rahmen des so genannten Nebenzweckprivilegs als Wirtschaftsunternehmen tätig sind“ (S. 5). Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wendet sich basierend auf § 161 des Aktiengesetzes zwar in erster Linie an Aktiengesellschaften. Wie in der Einführung zum DCGK ausgeführt, wird jedoch auch anderen Gesellschaften empfohlen, den Kodex anzuwenden.

[2] Die Wirtschaftsprüfer bzw. -prüferinnen sollten die Übereinstimmung der Vorgaben des DGK mit der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung und dem tatsächlichen Zusammenwirken der Organe testieren.