Drucken

Wir halten Jugendbildungsmaßnahmen, Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger und auf sonstige Weise im Sport Tätige, sowie geordnete Sport- und Spielübungen ab, führen Versammlungen, Vorträge, Kurse, sportliche und überfachliche Veranstaltungen durch und bilden sachgemäß vorgebildete Referenten und Übungsleiter aus und setzen diese ein.

Wir bezwecken damit gemäß § 2 der Satzung neben der Pflege und Förderung des Sports auch die Förderung der Jugendhilfe, Förederung der Erziehung sowie die Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten des Völkerverständigungsgedankens und kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen.

Eine Mitgliedschaft im ISB kennzeichnet sich durch Identifikation

Mitglieder leisten ihren Beitrag und können an folgenden gemeinsamen Ressourcen und Grundwerten teilhaben.

Die beiden letzteren Betriebe stehen - hinsichtlich ihrer Dauer begrenzt und ggfs. gegen Entrichtung eines erhöhten Teilnehmerbeitrags - auch Nicht-Mitgliedern offen.

Über verschiedene Verbandsmitgliedschaften oder vertragliche Vereinbarungen kommen Mitglieder überdies in den Genuss folgender besonderer Leistungen.

Umfassend Auskunft über Werte, Rechte, Pflichten und Zusatznutzen einer Mitgliedschaft im ISB geben die Mitgliederbestimmungen gem. § 8 FO, die alle Beschlüsse und Vorgehensweisen seit Gründung des ISB aufführen.

Um unsere Vereinszwecke in breiterem Rahmen erfüllen zu können, haben wir uns darüber hinaus entschlossen, diese durch Projekte zu verfolgen, die sich an einen geschossenen Teilnehmerkreis von Multiplikatoren richten, der unabhängig von einer Mitgliedschaft im ISB ist.