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Intranet

Im Zusammenhang mit der sogegannten "Corona-Krise" informiert Sebastian Bauer am Dienstag, 17.03.2020 über administrative Fragestellungen (aktualisiert am 18.05.2020). Er richtet sich an Eltern von im Rahmen der Notversorgung an Schulen untergebrachten Kinder, an Mitglieder und an Mitarbeiter des Vereins.

Erreichbarkeit unserer Zentrale "Gymnasion"

20180724 sbauer 800Mit Blick auf die nächsten sicherlich schwierigen Tage möchte ich einen eindringlichen Apell an Sie richten. Bitte halten Sie unsere Telefonleitungen so gut es geht frei. Wir beantworten Ihre Fragen gerne, wir nehmen Ihre Sorgen Ernst. Bitte richten Sie Fragen und Sorgen vorrangig per E-Mail an uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir versprechen, uns weiterhin unverzüglich um Ihre Anliegen zu kümmern und auf Ihre Fragen zu antworten, sobald uns eine Lösung vorliegt. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir mit zunehmender Brisanz manche Angelegenheiten vorrangig behandeln müssen. Zu diesen vorrangig zu behandelnden Angelegenheiten gehört nicht zunächst der Umgang mit Ihren Elternbeiträgen.

Seien Sie versichert, dass wir die Wochen des Katastrophenfalls in Bayern nicht dazu genutzt haben, Freizeitausgleich "abzufeiern". Wir arbeiten systematisch an der Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Hinsichtlich Ihrer Elternbeiträge hat unser seit Beginn der Krise ausgeübter bescheidener politischer Einfluss dazu beigetragen, etwaige Ausfälle unter den staatlichen Rettungsschirm zu verbringen. Wir versprechen, Ihnen jeden Euro etwaiger Subventionen 1:1 zurückzuerstatten, aber natürlich nur bis zur Höhe Ihres tatsächlichen Ausfalls. Das Kultusministerium hat inzwischen eine detaillierte Regelung zu Ihren Elternbeiträgen heruasgegeben. Mit der Umsetzung der inzwischen beschlossenen Erstattung an die betroffenen Eltern wurden unsere Standortleitungen betraut.

An dieser Stelle erscheint es mir angezeigt, mich im Namen unseres Hauses bei allen Mitarbeitenden zu bedanken, die die Notbetreuung an vorderster Front standhaft aufrechterhalten. Bitte wertschätzen auch Sie dies bei jeder sich Ihnen bietenden Möglichkeit.

Personalversammlung I/2020

Die auf 24.03.2020 angesetzte Versammlung wurde auf 20.05.2020 verschoben und im virtuellen Format abgehalten.

Mitgliederversammlung 2020

Die auf 25.03.2020 ordnungsgemäß geladene XIII. Ordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen wurde auf 27.05.2020 verschoben. Alle Mitglieder wurden satzungsgemäß über den neuen Termin informiert.

Notfallbeihilfen

Alle Beschäftigten darf ich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Notfallbeihilfen hinweisen und dazu konkretisierend wie folgt ausführen. Unser Haus leistet vereinbarungsgemäß einmalig für alle Vermögensverluste aufgrund höherer Gewalt. Es besteht im Vorstand Einigkeit darüber, dass der aktuell verhängte Katastrophenfall diese Voraussetzung erfüllt. Beihilfen werden jedoch nur für nachweisbare Mehrbelastungen nach einer Schädigung geleistet; nicht erstattbar sind Kosten für prophylaktische Maßnahmen, bspw. Einkäufe von Lebensmittelkonserven zur Vorsorge. Weitere Informationen finden sich im Intranet, wo die jeweils aktuell gültige mit unseren Mitbestimmungsinstanzen geschlossene Vereinbarung zu freiwilligen sozialen Leistungen einsehbar ist.

Erholungsbeihilfen

Alle Beschäftigten darf ich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Erholungsbeihilfen hinweisen und dazu konkretisierend wie folgt ausführen. Unser Haus leistet vereinbarungsgemäß für anlässlich der Erholung anfallende Kosten. Aufgrund der in diesem Jahr bestehenden eingeschränkten Reisesituation werden wir die Anrechenbarkeit von Kosten anlässlich der Erholung im häuslichen Umfeld wohlwollend berücksichtigen.

Sonderzahlungen

Vorstand und Mitbestimmungsinstanzen des ISB haben vereinbart, allen im Zeitraum seit Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern für unser Haus tätig gewesenen und durch unser Haus lohnverwalteten abhängig Beschäftigten des ISB eine Corona-Sonderzahlung zu leisten, um insbesondere die in diesem Katastrophenfall in besonderen Maße gegebene Sorgfalt und Verantwortung zu würdigen. Die besondere Forderung der Mitarbeiter unseres Hauses ergibt sich aus der Mitwirkung insbesondere in der Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern. Dieses Engagement bindet enorme Personalkapazitäten nicht nur vor Ort, sondern auch in der konzeptionellen Ausgestaltung unter Berücksichtigung der sich oft täglich, manchmal sogar mehrmals täglich ändernden Rechts- und Anordnungslage. Alle unsere Mitarbeitenden sind mehr als herausgefordert in dieser besonderen Lage.

Besonderer Schutz

Wir haben angeordnet, dass Mitarbeitende, die Angehörige der Hochrisikogruppen sind oder in häuslichem Umfeld mit Angehörigen der Hochrisikogruppen zusammenleben, keinesfalls im Rahmen der Notbetreuung an Schulen eingesetzt werden dürfen. Bis auf weiteres wird in über die Notbetreuung an Schulen hinausgehenden Arbeitsbereichen Home-Office angeordnet, mit Ausnahme der Tätigkeiten, die die minimal notwendige zentrale Infrastruktur sicherstellen.

Unser Träger hat alle Freiwilligendienstleistenden aufgrund besonderer Schutzwürdigkeit im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum Ablauf des 10.05.2020 bei vollen Bezügen freigestellt.

Unser Verein und Gesundheitsschutz im Katastrophenfall

Wir erlauben uns an dieser Stelle, noch einmal eindringlich aufzufordern, im Zuge der in Bayern nun ausgerufenen Ausgangsbeschränkungen (physische) soziale Kontakte einzuschränken und auf essenzielles zu beschränken. Auch wir als ISB’ler sehen uns als starke Gemeinschaft, die diese Lage gemeinsam bestimmt noch besser überstehen kann. Sollte ein Mitglied oder eine Kollegin oder ein Kollege Sorgen oder Nöte haben, bitten wir darum, nicht zu zögern, den Vorstand gerne zu informieren. Wir würden sogleich unser Netzwerk von Mitgliedern aktivieren, um zu einer wirksamen Lösung beizutragen.