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Zum Ausgang der Mediation respektive des Güterichterverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Würzburg vereinbaren der ISB und der Stadtjugendring Schweinfurt im BJR folgende Sprachregelung:

20191128 Vergleich SJR 460Es herrschten unterschiedliche Auffassungen der beiden Institutionen über den Umfang der Förderung der Jugendarbeit des ISB durch den Stadtjugendring. Daraus ergaben sich neben der grundsätzlichen Frage nach der Förderfähigkeit in konkreten Titeln längere Bearbeitungszeiten der bis dahin gestellten Anträge, die für den ISB als kleinen Verein und gleichzeitig Arbeitgeber so nicht tragbar waren. Der ISB ist auf die zuverlässige Auszahlung öffentlicher Fördergelder angewiesen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachkommen zu können. Insofern sah der ISB keine andere Möglichkeit als den Rechtsweg zu beschreiten, wenngleich dies den Beteiligten keinesfalls leichtfiel.

Im Rahmen des Güterichterverfahrens erarbeiteten die Parteien nun folgende Lösung:

Der BJR erkennt an, dass die ISB-Jugend wichtige Arbeit mit jungen Menschen an der Schnittstelle zwischen Jugendarbeit und Schule leistet und als Mitglied der BSJ grundsätzlich im Stadtjugendring antragsberechtigt ist. Darüber hinaus kamen die Parteien überein, alle streitgegenständlichen sowie alle seit Einleitung des Verfahrens noch nicht bearbeiteten Anträge auf dieser Grundlage neu zu prüfen und entsprechend der getroffenen Absprache zu verbescheiden, was zu einer gütlichen Einigung (einem Vergleich) führte. Außerdem vereinbarten die Parteien, in Zukunft bestehende Förderhemmnisse nach Einreichung eines Antrags innerhalb von zwei Wochen gegenüber den Antragstellern aktiv im persönlichen Gespräch zu benennen und anschließend Raum und Zeit für Erläuterungen und Nachbesserungen einzuräumen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass zukünftig kein Entscheidungsvakuum mehr entsteht, das den Antragsteller unter Umständen in finanziell schwierige Situationen bringen kann. Der ISB bietet im Gegenzug im Rahmen weiterer Gespräche gerne an, Prozesse und Strukturen zu verbessern, um die förderrechtliche Würdigung für den Jugendring einfacher zu machen. Diesen Aufwand möchte der Verein zu Gunsten einer zukünftigen Zusammenarbeit gerne leisten.

Die Rechtsstreitigkeiten sind damit beigelegt und wurden konstruktiv im Sinne beider Seiten zum Wohle der Jugendarbeit geklärt. Beide Institutionen freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit, werden ihre Kooperation durch regelmäßige Jour Fixe der Geschäftsleitungen weiter ausbauen und dies gegenüber der internen und externen Öffentlichkeit auch so kommunizieren.